Influencer Marketing und die Kennzeichnung von Werbung

Influencer Marketing und die Kennzeichnung von Werbung

Ihr fragt euch vielleicht, warum manche Beiträge auf dem Blog oder Instagram mit dem Wort „Werbung“ beginnen? Hier erfahrt ihr, was das heißt, und wie ich das nun handhaben werde:

In einem interessanten Vortrag beim informierte Christina Kiel (Juristin bei der Wettbewerbszentrale), dass jegliche Form der Werbung von Influencern auch als solche gekennzeichnet sein muss.

Aber was genau heißt das? Wann ich WERBUNG tatsächlich WERBUNG?

Bitte beachtet, dass es sich hierbei ausschließlich um meine persönliche Auffassung  der Vorschriften handelt, und dies keine Rechtsberatung darstellt.

Rechtsvorschriften

Um die Verbraucher zu schützen und deren Rechte zu stärken, müssen einige Vorschriften zur Kennzeichnung von Werbung beachtet werden. Aber auch, um für alle Mitbewerber die gleichen fairen Grundlagen zu schaffen:

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

„Unlauter handelt auch, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.“ (§ 5a Abs. 6 UWG)

Telemediengesetz (TMG)

„(1) Diensteanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen, die Telemedien oder Bestandteile von Telemedien sind, mindestens die folgenden Voraussetzungen zu beachten:
1. Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein.
2.Die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag kommerzielle Kommunikationen erfolgen, muss klar identifizierbar sein.
3.Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke müssen klar als solche erkennbar sein, und die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme müssen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden.
4.Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter müssen klar als solche erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden.“ (§6 TMG)

Rundfunkstaatsvertrag (RStV)

„Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein. 2In der Werbung dürfen keine unterschwelligen Techniken eingesetzt werden.“ (§ 58 Abs. 1 RStV)

Ob die Rechtsvorschriften eingehalten wurden, oder nicht, entscheidet im Zweifelsfall ein Richter. Und der entscheidet selbstverständlich objektiv, also aus seiner Sicht und nach seiner Einschätzung. Sieht er einen Gesetzesbruch als eindeutig, können hohe Bußgelder verhängt werden.

Was gilt als Werbung?

Als Werbung anzusehen ist alles, was dem geschäftlichen Zweck des Unternehmens dient. Ob für eine Berichterstattung oder ein Produkt Geld geflossen ist, ist dabei völlig bedeutungslos.

Auch, wenn ich ein Produkt selbst gekauft habe und ganz begeistert davon berichte, zählt das als Werbung. Wenn ich weiterhin in einem Beitrag das entsprechende Unternehmen markiere, tagge, oder verlinke, könnte das ebenfalls als solche angenommen werden.

Umsetzung im Blog

Um auf Nummer sicher zu gehen, werden ich alles als Werbung kennzeichnen, was annähernd als solche aussieht. Auch, wenn ich das Produkt selbst erworben habe. Und auch, wenn für den Beitrag kein Geld geflossen ist. Sieht schon manchmal komisch aus, muss aber wohl sein.

Werbung

Mit „Werbung“ werde ich also künftig alle Empfehlungen, die man als Werbung ansehen könnte, kennzeichnen. Steht dann kein Zusatz dahinter (was eher selten der Fall sein wird), dann habe ich ein Entgelt für diesen Artikel erhalten.

Unbezahlt

„Unbezahlt“ wird hinter dem Hinweis auf Werbung stehen, wenn kein Geld für den Beitrag geflossen ist.

Gesponsert

„Gesponsert“ ergänze ich, wenn ich zwar einen Artikel eigeninitiativ und unentgeltlich geschrieben habe, dafür aber Eintrittskarten, Musterexemplare,… erhalten habe.

Fazit:

Also – wenn ihr künftig regelmäßig „WERBUNG“ am Anfang meiner Beiträge lest, wisst ihr Bescheid:

Ich bin nicht zur Werbe-Ikone aufgestiegen, sonder nur eine gesetzestreue Bloggerin 😉

 

 

 

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